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   BVerwG - 9 C 6.19   

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BVerwG - 9 C 6.19 (https://dejure.org/9999,116861)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patient:innen zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 -, juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n.v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, n.v.).
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 3/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patienten zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 03.07.2020 - 9 C 25/20 - B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 - juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n. v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patient:innen zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 -, juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n.v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, n.v.).
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patienten zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 03.07.2020 - 9 C 25/20 - B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 - juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n. v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 6).
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